Schenkung - Übertragung zu Lebzeiten
Bearbeitet von: Commerzbank
Die Schenkung ist nach deutschem Schuldrecht das Versprechen einer Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Im Kontext einer vorausschauenden Planung der Übertragung von Vermögen zwischen Generationen ist die Schenkung ein probates Mittel, um einerseits bereits zu Lebzeiten der nachfolgenden Generation einen positiven Nutzen zukommen zu lassen und andererseits Steuern zu sparen.
Die Schenkung im Kontext einer vorgezogenen Erbschaft wird steuerlich analog behandelt wie die Steuer auf ererbte Vermögen – dies gilt auch für die eingeräumten Freibeträge.
Schenkungsvertrag
Die Schenkung ist vom Grundsatz formgebunden an einen Schenkungsvertrag, der auch notariell beurkundet werden muss. Jedoch wird eine Schenkung auch durch Übertragung wirksam.
Rückgängigmachung einer Schenkung
Sehr oft stellen sich Schenkende die Frage, ob Schenkungen auch widerrufen werden können. Dies ist unter zwei Aspekten möglich:
- Verarmung der Schenkenden
Dies hört sich nach einer exotischen Fallkonstellation an – ist es aber in der gelebten Praxis leider nicht – gerade wenn der Schenker im Alter in eine Pflegeeinrichtung muss und aus bestehendem Einkommen oder Vermögen die Pflegekosten nicht mehr bezahlen kann, verlangen die Sozialämter in Deutschland zuerst einmal die Schenkungen der letzten 10 Jahre zurück, bevor die Sozialkassen zahlen. Ähnliches gilt bei der Beantragung von ALG II oder andere sozialen Zuwendungen. In nahezu 360.000 Prozessen pro Jahr werden diese Konstellationen vor Sozialgerichten entschieden. - Grober Undank
Der Volksmund kennt diesen Fall, der aber eher selten ist. Grober Undank des Beschenkten wird anhand der „Verfehlung“ beurteilt, die eine tadelnswerte Gesinnung bedeutet. Darunter fallen „Bedrohung des Lebens, körperliche Misshandlung, schwere Beleidigung etc.
Übertragung/Schenkung von Immobilien
Insbesondere wenn an die Übertragung von Immobilien gedacht ist, kann auch aus steuerlichen Gründen eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein. Gerade durch die Zehnjahresfrist, die die Steuerfreiheit bei der Übertragung des Familienheims bedingt, ist eine Schenkung überlegenswert.
Im Gegensatz zu anderen Formen der Schenkung ist diese Form der Übertragung nur durch einen notariellen Schenkungsvertrag gültig.
Zur eigenen Lebenssicherung ist dann eine monatliche Leibrente sinnvoll. Zur Sicherung der Nutzung kann auch ein Nießbrauch bzw. ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden.
Das heißt sie können bis zu ihrem Tod dort wohnen oder Mieteinnahmen beziehen, obwohl der neue Eigentümer bereits im Grundbuch eingetragen ist.

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